Hauptmitglied aktiv

110 €

1 Jahr

  • 1 Person
  • eigene(r) Hund(e) 
  • Gruppentraining
  • Hundewanderungen
  • bei Bedarf Einzeltraining
  • Aufnahmegebühr einmalig 120 €


Für alle Mitglieder, die am samstäglichen Training teilnehmen, wird für jede Trainingseinheit (45 min) ein zusätzlicher Betrag von 3 € erhoben, der vor der Trainingsstunde in bar zu entrichten ist.
Familienmitglied

45 €

1 Jahr

  • zusätzlich zum Hauptmitglied
  • keine weitere Aufnahmegebühr
Für alle Mitglieder, die am samstäglichen Training teilnehmen, wird für jede Trainingseinheit (45 min) ein zusätzlicher Betrag von 3 € erhoben, der vor der Trainingsstunde in bar zu entrichten ist.

 

 
passive Mitgliedschaft

55 €

1 Jahr

  • z.B. für eine hundelose Lebensphase
  • in der Regel im Anschluss an eine Hauptmitgliedschaft
  • Teilnahme an den Vereinsveranstaltungen
  • Aufnahmegebühr einmalig 120 €
  

 

 

 

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Häufig gestellte Fragen

Zur Mitgliedschaft im Hundeverein Straubing e.V. werden häufig folgende Fragen gestellt:

Was sind meine Vorteile bei einer Mitgliedschaft im Verein?

Die Mitgliedschaft ist Voraussetzung für die Teilnahme an den verschiedenen Kursen und Veranstaltungen außerhalb des Basistrainings am Samstag, die wir innerhalb des Jahres immer wieder anbieten. Hierzu zählen Kurse wie Agility, Treibball, Schnüffelspiele oder verschiedenen Aktivitäten wie gemeinsame Wanderungen, Tierparkbesuche, Krimiwanderungen, Spaßturniere ect.

Ich möchte mit zwei (oder mehr?) Hunden trainieren, geht das?

Am effektivsten ist das Training mit nur einem Hund. Kommen Sie deshalb abwechselnd mit einem Ihrer Hunde. Zu angekündigten Terminen bieten wir ein Training an, zu dem Sie gleichzeitig mit mehr Hunden kommen können. Nähere Details klären Sie bitte auch mit unseren Trainern.

Welche Zahlungsmethode für den Beitrag wird verwendet?

In der Regel wird der Jahresbeitrag zu Jahresbeginn von Ihrem Bankkonto eingezogen. Für davon abweichende Regelungen sprechen Sie bitte die Vorstandschaft an.

Wie kann ich die Mitgliedschaft kündigen?

Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Jahresende. Die Kündigung ist schriftlich dem Vorstand vorzulegen.